
Rechtsanwalt für Fotorecht, Bildrecht und Urheberrecht bei Bildern
Wir schützen, was Sie geschaffen haben.
Über 20 Jahre Erfahrung: Wir vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und vor Gericht – für Fotografen, Agenturen, Unternehmen und Bildrechteinhaber in Berlin und deutschlandweit.
- Über 20 Jahre
- Erfahrung im Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt
- für Urheber- und Medienrecht
- Bundesweit
- Prüfung und Vertretung, weitgehend digital
- Kostenfrei
- Ersteinschätzung, unverbindlich
Unsere Leistungen
Was wir für Sie tun.
Bilddiebstahl verfolgen
Wir machen Ansprüche bei unberechtigter Bildnutzung geltend.
Schadensersatz & MFM
Wir berechnen und realisieren Ihren Schadenersatz.
Abmahnung & Unterlassung
Rechtssichere Abmahnungen mit Wirkung.
Bildrecht & Urheberrecht
Beratung zu Fotos, Bildrechten, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten.
Verträge & Lizenzen
Rechtssichere Verträge für Fotografen & Unternehmen.
Bundesweite Durchsetzung
Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland und darüber hinaus.
Gefunden werden, wenn es um Fotos, Bilder und Rechte geht.
Unsere Beratung deckt typische Such- und Problemfälle ab: vom Fotorecht über Bildrecht bis zur unberechtigten Nutzung fremder Bilder.

Fotorecht deutschlandweit
Rechtsanwalt für Fotorecht nicht nur in Berlin: bundesweite Hilfe bei Bilddiebstahl, Namensnennung, Lizenz und Schadensersatz.
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Bildrecht & Bildrechte
Prüfung von Nutzungsrechten, Bildlizenzen, Veröffentlichung, Agenturrechten und Ansprüchen aus Bildnutzung.
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Urheberrecht bei Bildern
Spezialisierte Unterstützung bei Urheberrechtsfragen rund um Fotos, Grafiken, Social Media, Websites und Werbung.
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Bild ohne Erlaubnis genutzt
Konkrete Hilfe, wenn eigene Bilder kopiert, online verwendet, kommerziell genutzt oder ohne Urheberangabe veröffentlicht wurden.
Mehr erfahrenFür alle, deren Bilder genutzt wurden oder deren Bildnutzung rechtlich geprüft werden muss.
Wir unterstützen Sie dort, wo Fotos, Bilder und Nutzungsrechte wirtschaftlich relevant werden — von der Prüfung bis zur Durchsetzung.
So funktioniert’s
Ihre Bilder werden von Dritten genutzt, eine Lizenz ist unklar oder Sie brauchen eine rechtliche Einschätzung zu Bildrechten? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese durch – außergerichtlich effizient – und wenn nötig konsequent vor Gericht.
- 1
Fall schildern
Link oder Datei, ein paar Sätze zum Sachverhalt — mehr brauchen wir für den Anfang nicht.
- 2
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen Urheberschaft, Rechtekette und Nutzungsumfang und sagen Ihnen klar, was realistisch ist.
- 3
Ansprüche geltend machen
Unterlassung, Auskunft, Lizenz und Schadensersatz — sauber begründet und dokumentiert.
- 4
Durchsetzung
Außergerichtlich, wenn es schneller zum Ergebnis führt. Vor Gericht, wenn es nötig wird.

Klar. Strukturiert. Verlässlich.
Wir sind spezialisiert auf die wirtschaftliche Durchsetzung von Bildrechten. Unser Fokus liegt auf klarer Bewertung, sauberer Dokumentation und stringenter Anspruchsbegründung — damit Sie schnell zu einer Lösung kommen.
Häufige Fragen
Was Mandanten uns am häufigsten fragen — von der Beweissicherung bis zur Höhe des Schadensersatzes.
Alle Fragen ansehenWas kostet die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie senden uns den Link oder die Datei und eine kurze Schilderung; wir melden uns mit einer Einordnung, ob und welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind. Erst danach entscheiden Sie, ob ein Mandat zustande kommt.
Mein Foto wurde ohne Erlaubnis verwendet – was sollte ich zuerst tun?
Sichern Sie zuerst die Beweise: Screenshot der gesamten Seite inklusive sichtbarer URL und Datum, wenn möglich zusätzlich über einen Archivdienst. Bewahren Sie die Originaldatei mit Metadaten und – falls vorhanden – die RAW-Datei auf, denn sie belegt Ihre Urheberschaft. Löschen Sie nichts und nehmen Sie noch keinen Kontakt zur Gegenseite auf: Inhalte verschwinden erfahrungsgemäß schnell, sobald jemand von einem möglichen Anspruch erfährt.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung?
Üblich ist die Berechnung im Wege der Lizenzanalogie: maßgeblich ist, welche Lizenz vernünftige Parteien für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Entscheidend sind Nutzungsart (Website, Ads, Social, Print, PR), Dauer, Platzierung und wirtschaftliche Reichweite. Die MFM-Empfehlungen dienen dabei als Orientierung; Gerichte gewichten sie unterschiedlich. Eine belastbare Zahl ergibt sich erst aus dem konkreten Fall.
Was gilt, wenn ich als Urheber nicht genannt wurde?
Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) ist ein eigenständiges Recht. Fehlt die Urheberbenennung, kommt neben dem Lizenzschaden regelmäßig ein zusätzlicher Anspruch in Betracht; in der Praxis wird häufig ein Zuschlag auf den Lizenzschaden angesetzt. Die Höhe hängt vom Einzelfall und der zuständigen Rechtsprechung ab.
Ich habe selbst eine Abmahnung erhalten – was nun?
Nehmen Sie die Frist ernst, unterschreiben Sie aber nichts ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind meist deutlich weiter gefasst als nötig, gelten unbefristet und sind mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Häufig sind Streitwert, Lizenzhöhe oder der Umfang der Erklärung angreifbar. Wir prüfen, was berechtigt ist – und was nicht – und formulieren gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung.
Die Antworten geben allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer die konkrete Konstellation.
Ersteinschätzung anfragen
Senden Sie uns den Link oder die Datei und eine kurze Einordnung. Wir melden uns mit einer klaren Einschätzung.

