Fotograf bei der Arbeit – Schutz Ihrer Bildrechte
Ihre Bilder.Ihre Rechte.

Rechtsanwalt für Fotorecht, Bildrecht und Urheberrecht bei Bildern

Wir schützen, was Sie geschaffen haben.

Über 20 Jahre Erfahrung: Wir vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich und vor Gericht – für Fotografen, Agenturen, Unternehmen und Bildrechteinhaber in Berlin und deutschlandweit.

Über 20 Jahre
Erfahrung im Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht
Bundesweit
Prüfung und Vertretung, weitgehend digital
Kostenfrei
Ersteinschätzung, unverbindlich

Unsere Leistungen

Was wir für Sie tun.

Bilddiebstahl verfolgen

Wir machen Ansprüche bei unberechtigter Bildnutzung geltend.

Schadensersatz & MFM

Wir berechnen und realisieren Ihren Schadenersatz.

Abmahnung & Unterlassung

Rechtssichere Abmahnungen mit Wirkung.

Bildrecht & Urheberrecht

Beratung zu Fotos, Bildrechten, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten.

Verträge & Lizenzen

Rechtssichere Verträge für Fotografen & Unternehmen.

Bundesweite Durchsetzung

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland und darüber hinaus.

Rechtsgebiete

Gefunden werden, wenn es um Fotos, Bilder und Rechte geht.

Unsere Beratung deckt typische Such- und Problemfälle ab: vom Fotorecht über Bildrecht bis zur unberechtigten Nutzung fremder Bilder.

Für wen wir arbeiten

Für alle, deren Bilder genutzt wurden oder deren Bildnutzung rechtlich geprüft werden muss.

Wir unterstützen Sie dort, wo Fotos, Bilder und Nutzungsrechte wirtschaftlich relevant werden — von der Prüfung bis zur Durchsetzung.

Fotografen
Wir setzen Ansprüche der Schöpfer der Fotos konsequent durch.
Agenturen
Auch Agenturen, denen Rechte übertragen wurden, werden von der Prüfung der Rechteübertragung bis zur Durchsetzung der Ansprüche betreut.
Unternehmen & Rechteinhaber
Auch Ansprüche von Arbeitgebern, Medienunternehmen oder anderen Lizenznehmern werden stringent durchgesetzt.

So funktioniert’s

Ihre Bilder werden von Dritten genutzt, eine Lizenz ist unklar oder Sie brauchen eine rechtliche Einschätzung zu Bildrechten? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese durch – außergerichtlich effizient – und wenn nötig konsequent vor Gericht.

  1. 1

    Fall schildern

    Link oder Datei, ein paar Sätze zum Sachverhalt — mehr brauchen wir für den Anfang nicht.

  2. 2

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir prüfen Urheberschaft, Rechtekette und Nutzungsumfang und sagen Ihnen klar, was realistisch ist.

  3. 3

    Ansprüche geltend machen

    Unterlassung, Auskunft, Lizenz und Schadensersatz — sauber begründet und dokumentiert.

  4. 4

    Durchsetzung

    Außergerichtlich, wenn es schneller zum Ergebnis führt. Vor Gericht, wenn es nötig wird.

Fall kostenfrei prüfen lassenSchritt 1 dauert keine fünf Minuten
Ruhiger Kanzleiarbeitsplatz mit juristischer Bibliothek im Hintergrund
Über uns

Klar. Strukturiert. Verlässlich.

Wir sind spezialisiert auf die wirtschaftliche Durchsetzung von Bildrechten. Unser Fokus liegt auf klarer Bewertung, sauberer Dokumentation und stringenter Anspruchsbegründung — damit Sie schnell zu einer Lösung kommen.

Kostenlose Ersteinschätzungkostenfrei · unverbindlich
Klarer Scope
Wir sagen transparent, was sinnvoll ist – und was nicht.
Schnelle Reaktion
Kurze Wege, klare nächste Schritte, keine Hektik.
Saubere Begründung
Anspruchslogik, Dokumente, Beweise – so gewinnt man Fälle.
Bundesweit
Remote-first, effizient, mit hochwertiger Kommunikation.
FAQ

Häufige Fragen

Was Mandanten uns am häufigsten fragen — von der Beweissicherung bis zur Höhe des Schadensersatzes.

Alle Fragen ansehen
Was kostet die Ersteinschätzung?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie senden uns den Link oder die Datei und eine kurze Schilderung; wir melden uns mit einer Einordnung, ob und welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind. Erst danach entscheiden Sie, ob ein Mandat zustande kommt.

Mein Foto wurde ohne Erlaubnis verwendet – was sollte ich zuerst tun?

Sichern Sie zuerst die Beweise: Screenshot der gesamten Seite inklusive sichtbarer URL und Datum, wenn möglich zusätzlich über einen Archivdienst. Bewahren Sie die Originaldatei mit Metadaten und – falls vorhanden – die RAW-Datei auf, denn sie belegt Ihre Urheberschaft. Löschen Sie nichts und nehmen Sie noch keinen Kontakt zur Gegenseite auf: Inhalte verschwinden erfahrungsgemäß schnell, sobald jemand von einem möglichen Anspruch erfährt.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung?

Üblich ist die Berechnung im Wege der Lizenzanalogie: maßgeblich ist, welche Lizenz vernünftige Parteien für genau diese Nutzung vereinbart hätten. Entscheidend sind Nutzungsart (Website, Ads, Social, Print, PR), Dauer, Platzierung und wirtschaftliche Reichweite. Die MFM-Empfehlungen dienen dabei als Orientierung; Gerichte gewichten sie unterschiedlich. Eine belastbare Zahl ergibt sich erst aus dem konkreten Fall.

Was gilt, wenn ich als Urheber nicht genannt wurde?

Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) ist ein eigenständiges Recht. Fehlt die Urheberbenennung, kommt neben dem Lizenzschaden regelmäßig ein zusätzlicher Anspruch in Betracht; in der Praxis wird häufig ein Zuschlag auf den Lizenzschaden angesetzt. Die Höhe hängt vom Einzelfall und der zuständigen Rechtsprechung ab.

Ich habe selbst eine Abmahnung erhalten – was nun?

Nehmen Sie die Frist ernst, unterschreiben Sie aber nichts ungeprüft. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind meist deutlich weiter gefasst als nötig, gelten unbefristet und sind mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Häufig sind Streitwert, Lizenzhöhe oder der Umfang der Erklärung angreifbar. Wir prüfen, was berechtigt ist – und was nicht – und formulieren gegebenenfalls eine modifizierte Erklärung.

Die Antworten geben allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist immer die konkrete Konstellation.

Kontakt

Ersteinschätzung anfragen

Senden Sie uns den Link oder die Datei und eine kurze Einordnung. Wir melden uns mit einer klaren Einschätzung.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übermittelt und per E‑Mail an unsere Kanzlei gesendet.
Was wir typischerweise prüfen